![]() Familienbeihilfe Sie soll Eltern helfen, der Unterhaltspflicht für ihre Kinder nachzukommen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wieviel die jeweiligen Elternteile verdienen. Falls Du nicht mehr zu Hause wohnst, sondern für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommst, kannst Du die Familienbeihilfe selbstständig bei deinem Finanzamt beantragen. Einzureichen sind folgende Angaben beim Wohnungsfinanzamt deiner Eltern: GO Ausgefülltes Formular "Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe" (auch Beihilfe 1) GO Kopie des Meldezettels GO Fortsetzungsbestätigung und das letzte Studienblatt GO Eventuell zusätzlich das Formular "Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe" . Anspruch auf Studienbeihilfe besteht grundsätzlich für die gesetzliche Mindeststudienzeit zuzüglich eines weiteren Toleranzsemesters pro Studienabschnitt! Krankenversicherung Studierende haben die Möglichkeit sich bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei den Eltern kostenlos mitversichern zu lassen. Dabei ist es jedoch wichtig, gewisse Studienleistungen nachweisen zu können, wobei es für jeden Studienabschnitt gewissen Regelungen gibt. Studienbeihilfe GO Anspruch darauf haben österreichische Staatsbürger/Innen mit einem Wohnsitz im Inland. GO Ausländische Studierende, die gemeinsam mit mind. einem Elternteil in Österreich mind. seit 60 Monaten (= 5 Jahre) einkommenssteuerpflichtig waren. GO Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne des 1. Artikels des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, EWR-Staatsbürger/Innen sind Österreicher/Innen nachgestellt, soweit sich dies aus dem EWR-Vertrag ergibt. GO Zur Studienberechtigungsprüfung Zugelassene für maximal 2 Semester. |